Jedes Jahr werden von vielen Selbständigen legitime Abzüge vergessen, einfach weil sie nicht wissen, was alles abzugsfähig ist. Hier die wichtigsten Abzüge:
Werbe- und Akquisitionskosten: Webseite, Visitenkarten, Briefpapier,
LinkedIn Ads
Weiterbildung: Seminare, Konferenzen
Reisekosten: ÖV-Billette, Fahrzeugkosten, Unterbringungskosten
Homeoffice und Infrastruktur: Miete, Strom, Reinigungskosten
Arbeitsmittel: Laptop, Desktop, Software, Fachliteratur
Kommunikation und Tools: Handy, Internet, Zoom-Abos, Hosting
Beiträge an AHV, IV, EO, ALV, Erwerbsausfallversicherung
Beiträge an die 2. und 3. Säule
Abschreibungen
Diese Positionen werden anders als bei den Angestellten nicht auf der Steuererklärung selbst aufgeführt, sondern in der Buchhaltung oder im entsprechenden Hilfsblatt vom Umsatz abgezogen, sodass in der Steuererklärung nur noch der Reingewinn erscheint.
