Treuhand Wallisellen Ketten-Mietvertraege

Kettenmietverträge: Risiken, Rechtslage und Schutzmöglichkeiten für Mieter

Kettenmietverträge bestehen aus mehreren aufeinanderfolgenden, jeweils befristeten Mietverträgen, die automatisch enden, ohne dass eine Kündigung notwendig ist. Obwohl rechtlich nicht verboten, bringen sie für Geschäftsmieter erhebliche Nachteile. Die Befristung führt zu hoher Unsicherheit, da der Vermieter frei entscheiden kann, ob er eine Verlängerung gewährt. Durch den automatischen Ablauf entzieht sich der Vermieter jeder Prüfung der Kündigungsgründe.

Da bei jeder Erneuerung ein neuer Vertrag entsteht, können gesetzliche Beschränkungen für Mietzinserhöhungen im laufenden Mietverhältnis umgangen werden. Vermieter setzen oft deutlich höhere Mietzinse durch. Geschäftsmieter akzeptieren diese aus Angst, Standort und Investitionen zu verlieren.

Die Zulässigkeit eines Kettenmietvertrags wird im Einzelfall bei Klage durch das Gericht geprüft. Entscheidend ist, ob der Vermieter plausible Gründe für die Befristung hat. Der Mieter muss nachweisen, dass der Vermieter eigentlich ein langfristiges Mietverhältnis beabsichtigt, jedoch mit wiederholten Befristungen den Mieterschutz umgehen will.

Aktuell: Mieter wehrten sich gegen massive Mietzinserhöhungen bei Ablauf befristeter Verträge der Zurich Versicherung. Noch vor einem Urteil lenkte die Vermieterin ein, nachdem die Mieter die Befristung als missbräuchliche Ketten–mietverträge angefochten hatten.

Praktische Hinweise:

  • Vor Abschluss eines Vertrags sorgfältig prüfen, ob eine Befristung notwendig ist; besser unbefristete Verträge vereinbaren.

Bei Kettenmietverträgen und nachteiligen Verlängerungsbedingungen: Befristung oder Anfangsmietzins bei der Schlichtungsbehörde anfechten und fachliche Beratung einholen.