Ab 1. Juni 2014 sind Stillzeiten bezahlt
Der Bundesrat hat beschlossen, dass ab 1. Juni 2014 Stillzeiten während der Arbeitszeit in einem begrenztem Umfang entlöhnt werden.
Bisher wurde für die Anrechenbarkeit der Stillzeit als Arbeitszeit zwischen Stillen im Betrieb und ausserhalb des Betriebs unterschieden. Diese Unterscheidung wird nun aufgehoben. Zudem muss der Arbeitgeber mit der neuen Regelung die Arbeitnehmerin neu in einem begrenzten Umfang für die Zeit entlöhnen, welche sie für das Stillen benötigt. (Quelle: Seco)