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Abfindung für die Löschung einer Dienstbarkeit ist nicht steuerbar

29. Jul, 2013

Eine Eigentümerin von Grundstücken, zu deren Gunsten auf benachbarten Parzellen ein im Grundbuch eingetragenes Bauverbot lastete, gelangte an das Bundesgericht. Denn sie erhielt eine Entschädigung für die Löschung der Bau­verbote in Form einer noch zu erstellenden Attikawohnung und drei Parkplätzen. Diese Entschädigung wurde vom Kanton als Einkommen besteuert. Das Bun­des­ge­richt entschied zugunsten der Klägerin, dass die Entschädigung kein Ein­kom­men, sondern ein steuerfreier Kapitalgewinn ist. (Quelle: BGE 2C_1151/2012 vom 3.6.2013)

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