Abschlussrevisionen garantieren keine fehlerlosen Mehrwertsteuer-Abrechnungen
Die Mehrwertsteuer beschäftigt jedes Unternehmen und die Folgen von fehlerhaften Mehrwertsteuer-Abrechnungen können weitreichend sein. Oft haben Unternehmer die Erwartung, dass die Revisionsstelle die Rechtmässigkeit der MWSt-Abrechnungen überprüfe und mit einer Revision alle Risiken beseitigt sind. Diese Erwartung widerspricht aber dem gesetzlichen Auftrag des Abschlussprüfers, der das Thema Mehrwertsteuer in ihrer Risikobeurteilung und Prüfung zwar beurteilt, aber nicht in einer Tiefe, die die Fehlerlosigkeit der Deklarationen garantiert.Für diese trägt die Unternehmensleitung die alleinige Verantwortung.
Die meisten Revisoren prüfen anhand der Empfehlungen der Treuhandkammer folgende Mehrwertsteuer-Themen:
- Beurteilung der Notwendigkeit einer Registrierung
- Beurteilung der Prozesse und Verantwortlichkeiten und Beachtung der Risiken
- Feststellungen aus früheren MWSt-Revisionen
- Einsicht und Nachvollzug der Umsatzabstimmung
- Vorjahresvergleich der abgerechneten Umsätze und Vorsteuern
- Überprüfung des Ausweises der MwSt. in der Jahresrechnung.
Diese Prüfungshandlungen sind aber in keiner Weise verpflichtend und stellen nur Möglichkeiten dar, wie der Prüfer festgestellten Risiken begegnen könnte.