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Abschlussrevisionen garantieren keine fehlerlosen Mehrwertsteuer-Abrechnungen

2. Dez, 2014

Die Mehrwertsteuer beschäftigt jedes Unternehmen und die Folgen von fehler­haf­ten Mehr­wert­steuer-Abrechnungen können weitreichend sein. Oft haben Un­ter­nehmer die Erwartung, dass die Revisionsstelle die Rechtmässigkeit der MWSt-Abrechnungen überprüfe und mit einer Revision alle Risiken beseitigt sind. Diese Erwartung widerspricht aber dem gesetzlichen Auftrag des Ab­schlussprüfers, der das Thema Mehrwertsteuer in ihrer Risikobeurteilung und Prü­­­fung zwar beurteilt, aber nicht in einer Tiefe, die die Fehlerlosigkeit der Dek­la­­rationen garantiert.Für diese trägt die Unternehmensleitung die alleinige Ver­ant­wortung.

Die meisten Revisoren prüfen anhand der Empfehlungen der Treuhandkammer folgende Mehrwertsteuer-Themen:

  • Beurteilung der Notwendigkeit einer Registrierung
  • Beurteilung der Prozesse und Verantwortlichkeiten und Beachtung der Risiken
  • Feststellungen aus früheren MWSt-Revisionen
  • Einsicht und Nachvollzug der Umsatzabstimmung
  • Vorjahresvergleich der abgerechneten Umsätze und Vorsteuern
  • Überprüfung des Ausweises der MwSt. in der Jahresrechnung.

Diese Prüfungshandlungen sind aber in keiner Weise verpflichtend und stellen nur Möglichkeiten dar, wie der Prüfer festgestellten Risiken begegnen könnte.

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