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Abweichende Zahlungsfristen frühzeitig regeln

21. Feb, 2017

In der Schweiz sind Zahlungsfristen von 30 Tagen üblich. Deshalb ist in einem Rechtsgeschäft anzunehmen, dass beide Parteien stillschweigen davon aus­gehen.

Besteht nun eine Partei auf abweichende Zahlungsfristen wie «zahlbar innert 10 Tagen» muss das vorgängig schriftlich abgemacht worden sein.

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