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Abzugsfähigkeit bei Umbauten

22. Okt, 2020

Die Kosten der nachträglichen Isolation des Dachstocks im Zusammenhang mit einem Ausbau resp. einer damit verbundenen Wohnraumerweiterung sind steuerlich nicht abzugsfähig. Hingegen sind die nachträglichen reinen Iso­lations­­massnahmen zur energetischen Verbesse­rung ohne Wohnraum­er­weiterung steuerlich nach wie vor abzugsfähig.

Vorbeugender Schutz gegen Marder oder Mücken oder der Einbau neuer elektri­scher Jalousien sind bei Erstinstallationen nicht abzugsfähig. Ein späterer Ersatz dieser Neuinstallation ist dagegen dann voll abzugsfähig.

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