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AHV-freie Leistungen für den Mitarbeiter

20. Jun, 2015

Im Grundsatz fallen alle Leistungen des Arbeitgebers unter die Steuerpflicht des Empfängers und sind daher im Lohnausweis anzugeben. Nun gibt es einige Leistungen, die nicht als Einkommen auf dem Lohnausweis auf¬zu¬führen sind und dem Mitarbeitenden steuerfrei zu¬fliessen.
Folgende Leistungen fallen nicht unter die AHV-Pflicht:
• Gratis-Parkplatz am Arbeitsort
• Branchenübliche Rabatte auf zum Eigenbedarf bestimmten Waren
• Bezahlung der Reisekosten für den Ehegatten oder Partner, die den Mitarbeiter auf Geschäftsreisen begleiten
• Halbtaxabonnemente der SBB: Bei Erhalt eines Generalabonnements aus geschäftlichen Gründen entfällt die Deklaration des Abo-Preises. Es ergibt sich daraus eine unentgeltliche Beförderung zwischen Wohn- und Arbeitsort und somit können auch keine Kosten für den Arbeitsweg in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Besteht kein geschäftlicher Grund für die Übernahme des GA durch den Arbeitgeber, ist der volle Betrag anzugeben.
• Vergünstigungen für den Bezug von REKA-Checks: Bis zu 600 Franken steuerfrei
• Weihnachts-, Geburtstags- und ähnliche Naturalgeschenke: Naturalgeschenke sind bis 500 Franken pro Ereignis steuerfrei
• Beiträge an Vereins- und Clubmitgliedschaften sowie Fachverbände: bis zu einer Höhe von 1000 Franken im Einzelfall steuer-frei. Steuerfrei ohne Beschränkung sind Beiträge an Fachverbände.
• Gutschriften von Flugmeilen: Gutgeschriebene Flugmeilen sind steuer-frei, sie sollten aber für geschäftliche Zwecke verwendet werden
• Private Nutzung von Arbeitswerkzeugen wie Handy, Computer etc.: Die Nutzung der Geräte ist nicht steuerwirksam.

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