ALLE Geschäftskorrespondenz muss nicht mehr aufbewahrt werden
Bis Januar 2013 musste alle Geschäftskorrespondenz aufbewahrt werden, d.h. auch alle E-Mails und sonstige Korrespondenz. Diese Bestimmung hat zu einer hohen Belastung für Unternehmen geführt, da vor allem E-Mails kaum bezahlbar und benutzerfreundlich aufbewahrt werden konnten.
Der Gesetzgeber hat nun diese Pflicht zur Aufbewahrung in der Verordnung zur Aufbewahrung der Geschäftsbücher gestrichen und bestimmt, dass die Geschäftskorrespondenz nur noch aufbewahrt werden muss, wenn sie die Funktion eines Buchungsbelegs hat. (Quelle: GeBüV/Bundesamt für Justiz)