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ALLE Geschäftskorrespondenz muss nicht mehr aufbewahrt werden

4. Jul, 2014

Bis Januar 2013 musste alle Geschäftskorrespondenz aufbewahrt werden, d.h. auch alle E-Mails und sonstige Korrespondenz. Diese Bestimmung hat zu einer hohen Belastung für Unternehmen geführt, da vor allem E-Mails kaum bezahlbar und benutzerfreundlich aufbewahrt werden konnten.

Der Gesetzgeber hat nun diese Pflicht zur Aufbewahrung in der Verordnung zur Aufbewahrung der Geschäftsbücher gestrichen und bestimmt, dass die Ge­schäftskorrespondenz nur noch aufbewahrt werden muss, wenn sie die Funktion eines Buchungsbelegs hat. (Quelle: GeBüV/Bundesamt für Justiz)

 

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