Amtliche Veröffentlichungen ab 1. Januar 2016 in elektronischer Fassung verbindlich
Der Bundesrat hat eine Totalrevision der Publikationsverordnung verabschiedet und bestimmt, dass in Zukunft die elektronische Fassung einer amtlichen Veröffentlichung rechtsverbindlich ist, nicht mehr die gedruckte Fassung. (Quelle: Bundeskanzlei)