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Arbeitgeber haftet bei sexueller Belästigung auch ausserhalb des Arbeitsplatzes

29. Mrz, 2016

Das Kantonsgericht VD hatte einen Fall zu beurteilen, bei dem eine Mitarbeiterin auf sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz geklagt hatte. Ein Vorgesetzter hatte unter anderem unerwünschte SMS verschickt und Annäherungsversuche unter­nommen.

Obwohl sich die Übergriffe ausserhalb des Unternehmens ereigneten und auch während der Freizeit, gilt dies als sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz. Denn wenn die Arbeitsleistung für die belästigte Person durch die Belästigung er­schwert wird und der Täter ein Vorgesetzter oder Arbeitskollege ist und er und das Opfer bei der Arbeitsausführung eng zusammen­ar­beiten, gilt sexuelle Be­lästi­gung am Arbeitsplatz und der Arbeitgeber muss ein­greifen.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, in seinem Unternehmen sexuelle Be­lästigungen zu verhindern oder dafür zu sorgen, dass diese aufhören. (Quelle: Kantons­gericht VD)

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