Arbeitnehmer muss bei der Anmeldung seiner Erfindungen helfen
Die Treuepflicht des Arbeitnehmers verpflichtet ihn, bei der Anmeldung seiner Erfindung zum Patent mitzuhelfen. Gemäss Bundesgericht könne andernfalls der Arbeitgeber die Diensterfindungen gar nicht sinnvoll nutzen. (Quelle: BGE 4A_688/2014 vom 15.4.2015)