Arbeitspausen müssen nicht ausserhalb des Betriebsgebäudes sein
Eine Arbeitnehmerin klagte vor Bundesgericht, dass sie während der Pausen das Betriebsgebäude nicht verlassen dürfe. Das Bundesgericht entschied, dass die Mitarbeiterin ihren Arbeitsplatz auch dann verlasse, wenn sich der Pausenraum im gleichen Gebäude wie der Arbeitsplatz befinde. Pausen müssen nicht ausserhalb eines Gebäudes stattfinden.