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Aufhebungsvereinbarung nur mit Bedenkfrist gültig

8. Feb, 2018

Das Kantonsgericht St. Gallen hatte zu entscheiden, ob eine Aufhe­bungs­ver­ein­barung gültig sei oder nicht. Der Arbeitgeber und sein Mitarbeiter schlossen im An­schluss an eine emotional geführte Auseinandersetzung am Arbeitsplatz in einem nahegelegenen Restaurant eine Auf­hebungsvereinbarung ab. Die Aufhe­bungs­vereinbarung sah eine sofortige Vertrags­auflösung vor.

Das Gericht kam zum Schluss, dass die Vereinbarung nicht gültig sei, da dem Mit­arbeiter keine genügende Bedenkfrist eingeräumt worden war. Anstelle der un­gültigen Vereinbarung ist von einer ordentlichen Kündigung auszugehen. (Urteil Kantonsgericht SG, Entscheid BO.2016.10 vom 26.10.16).

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