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Ausschlussklausel der Versicherung für Ertragsausfall wegen Pandemien erlaubt

26. Mai, 2022

Ein Gastrounternehmen aus dem Kanton Aargau hat gegenüber seiner Versicherung keinen Anspruch auf Deckung von Ertragsausfall wegen der Corona-Pandemie. Die entsprechende Klausel zum Deckungsausschluss in den allgemeinen Versicherungsbedingungen zur abgeschlossenen „Geschäfts­ver­siche­rung KMU“ ist gemäss dem Urteil des Bundesgerichts genügend klar. Obwohl sich die Klausel auf einen alten, nicht mehr in Gebrauch gewesenen Pandemie­phasenplan der Weltgesundheitsorganisation WHO stützte, gab das Bundesgericht der Versicherung Recht und lehnte die Klage des Gastronomieunternehmers auf Entschädigung ab. (Quelle: BGE 4A_330/2021 vom 5.1.22)

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