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Bankgeheimnis gilt nicht bei Pfändungen

10. Feb, 2022

Schuldner müssen bei einer Pfändung gegenüber dem Betreibungsamt alle ihre Ver­mögenswerte und Wertgegenstände ­angeben.
Auch Dritte, die Vermögens­gegen­stände der Schuldner aufbewahren, sind auskunftspflichtig. Darum geben Banken Auskunft über das Kontoguthaben und können sich nicht auf das Bank­geheimnis berufen.

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