Begrenzung Fahrkostenabzug erhöht steuerbares Einkommen
Ab 1. Januar 2016 wird der Fahrkostenabzug bei der direkten Bundessteuer auf Fr. 3’000 begrenzt.
Bei Arbeitnehmern mit Geschäftsfahrzeugen führt dies gemäss Steuerverwaltung zu einer Aufrechnung vom steuerbaren Einkommen wenn der Arbeitsweg pro Tag mehr als 20 Kilometer beträgt. Das heisst bei rund 4’300 km pro Jahr zu
Fr. -.70/km ergibt dies einen Betrag von rund Fr. 3’000.
Dieser Betrag muss ab 2016 zusätzlich zum Privatanteil von 9.6% auf den Anschaffungskosten des Fahrzeuges als steuerbares Einkommen auf dem Lohnausweis aufgeführt werden. Ebenso wird bei SBB-Generalabonnementen, die vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden, der Betrag von über Fr. 3’000 steuerlich aufgerechnet. Bei einem SBB-Generalabonnement 1. Klasse wird somit eine Aufrechnung von CHF 2’970 anfallen.
Den Kantonen steht es frei, für die Staats- und Gemeindesteuern die Abzugsfähigkeit ebenfalls zu beschränken.