Bei einem neuen Reglement gilt Schweigen als Zustimmung
Ein Unternehmen führte für seine Mitarbeiter einen neuen Bonusplan ein und sah dabei vor, dass neu beim Austritt während eines Bemessungsjahres kein anteilsmässiger Bonus mehr vorgesehen war. Das Unternehmen informierte per Brief und Mail seine Belegschaft.
Zwei Jahre später kündigte ein Mitarbeiter und verlangte den vollen Jahresbonus. Er behauptete, das neue Reglement sei nie Vertragsbestandteil geworden.
Alle Gerichte inklusive des Bundesgerichts lehnten seine Klage mit der Begründung ab, dass von einer stillschweigenden Zustimmung ausgegangen werden kann, wenn ein Mitarbeiter die Änderung nicht abgelehnt hat. (Quelle: BGE 4A_133/2015 vom 14. August 2015)