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Bei einem neuen Reglement gilt Schweigen als Zustimmung

4. Jan, 2016

Ein Unternehmen führte für seine Mitarbeiter einen neuen Bonusplan ein und sah dabei vor, dass neu beim Austritt ­während eines Bemessungsjahres kein an­teils­mässiger Bonus mehr vorgesehen war. Das Unternehmen informierte per Brief und Mail seine Belegschaft.

Zwei Jahre später kündigte ein Mitarbeiter und verlangte den vollen Jahres­bonus. Er behauptete, das neue Reglement sei nie Vertragsbestandteil ge­worden.

Alle Gerichte inklusive des Bundes­gerichts lehnten seine Klage mit der Begründung ab, dass von einer stillschweigenden Zustimmung ausgegangen werden kann, wenn ein Mitarbeiter die Änderung nicht abgelehnt hat. (Quelle: BGE 4A_133/2015 vom 14. August 2015)

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