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Bei gemeinschaftlichen Mietverhältnissen kann jeder einzelne anfechten

27. Mrz, 2015

Das Bundesgericht hatte zu entscheiden, ob in einem Mietverhältnis, bei dem der Vertrag auf mehrere Mieter lautet, ein einzelner eine Kündigung anfechten kann oder ob es alle Mieter braucht.

Es entschied, dass jedem Mieter die Rechte betreffend Kündigungsschutz und Er­streckung je einzeln zustehen. Aufgrund der Regeln der notwendigen Streitge­nos­sen­schaft sind aber alle Mieter in einen Prozess miteinzubeziehen und ein Kün­digungsschutz- oder Erstreckungsbegehren daher sich gegen den Vermieter und die abseits stehenden Mieter zu richten hat.

 

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