Bei gemeinschaftlichen Mietverhältnissen kann jeder einzelne anfechten
Das Bundesgericht hatte zu entscheiden, ob in einem Mietverhältnis, bei dem der Vertrag auf mehrere Mieter lautet, ein einzelner eine Kündigung anfechten kann oder ob es alle Mieter braucht.
Es entschied, dass jedem Mieter die Rechte betreffend Kündigungsschutz und Erstreckung je einzeln zustehen. Aufgrund der Regeln der notwendigen Streitgenossenschaft sind aber alle Mieter in einen Prozess miteinzubeziehen und ein Kündigungsschutz- oder Erstreckungsbegehren daher sich gegen den Vermieter und die abseits stehenden Mieter zu richten hat.