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BGE: Keine selbständige Erwerbstätigkeit bei wiederkehrenden Verlusten

4. Okt, 2013

Gemäss Bundesgericht ist die Gewinnstrebigkeit ein gewichtiges Kriterium bei der Feststellung, ob eine Tätigkeit selbständige Erwerbstätigkeit oder Hobby ist. Der Erwerbstätige muss nicht nur die Absicht haben, Gewinn zu erzielen, sondern diesen auch innerhalb einer nützlichen Frist erarbeiten. Im vorliegenden Fall generierte ein Weinhandel acht Jahre lang Verluste und keine Verbesserung war absehbar.

Andernfalls stellen die damit verbundenen Vermögensabgänge Einkommens­ver­wendung und nicht abzugsfähigen Aufwand bzw. Geschäftskosten dar. Auch dass der Lebensunterhalt aus anderen Quellen bestritten wurde, deutet auf Liebhaberei/Hobby und nicht selbständige Erwerbstätigkeit hin. (Quelle: BGE 2C_14/2013, 2C_15/2013 vom 30.5.13)

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