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Blosse Registrierung von Domains gilt nicht als Werbung

25. Nov, 2013

Der europäische Gerichtshof hat in einem kürzlich gefällten Urteil entschieden, dass die Nutzung eines Domain-Namen zum Betrieb einer Webseite als Werbung gilt, die blosse Registrierung aber nicht.

Auch hält der Gerichtshof fest, dass es unlauter ist, Metatags zu setzen, die Produkten oder Handelsnamen von Konkurrenten entsprechen und zur Folge haben, dass bei einer Suchmaschine das Ergebnis der Suche nach diesen Unter­nehmen oder deren Produkte zugunsten des Metatag-Setzers geändert wird.

In der Schweiz wird auch davon ausgegangen, dass das Setzen von Metatags und die Verwendung bestimmter Domain-Namen unter Umständen unlauter sein kann. Neben der Irreführung und der unzulässigen vergleichenden Werbung kommt dabei auch die Schaffung einer Verwechslungsgefahr in Betracht. Diese Vorschriften stellen im Unterschied zu den Bestimmungen des EU-Rechts jedoch nicht auf den Begriff der Werbung ab.

Die vom europäischen Gerichtshof beantworteten Fragen sind dementsprechend für das Schweizer Recht ohne praktische Bedeutung. Für Schweizer Website-Betreiber, die ihr Angebot auch an Personen richten, welche in der EU ansässig sind, ist das Urteil allerdings von Bedeutung. Denn diese müssen sich grund­sätz­lich an die Vorgaben des EU-Rechts halten. (Quelle: Bühlmann Rechts­anwälte)

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