Bundesgerichtsentscheid zur Rückforderung von ungerechtfertigter Akonto-Zahlung
Das Bundesgericht hatte sich darüber zu entscheiden, ob eine zu viel bezahlte Honorar-Akonto-Zahlung bei Schlecht- oder Nichterfüllung der Leistung wieder rückforderbar ist.
Gemäss dem Entscheid sind zu viel geleistete Akonto-Zahlungen, die im Voraus bezahlt werden, wieder rückforderbar, sofern bei der Zahlung eine Abrechnung vorgesehen war. Dies gilt nicht wenn die Akonto-Rechnung als Saldorechnung („z.B. per Saldo aller Tätigkeiten bis ….“) bezahlt wurde.
Bsp: Ein Treuhänder verlangt vom Kunden eine Akonto-Zahlung für den Abschluss des Rechnungsjahres. Trotz mehrmaligen Mahnungen wurde der Abschluss nicht erbracht und muss schlussendlich von einem Dritten gemacht werden. Wurde die Akontozahlung als Anzahlung für eine spätere Abrechnung geleistet, hat der Kunde das Recht der Rückforderung. (Quelle: BGE 4A_89/2012 vom 17. Juli 2012)