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Bundesgerichtsentscheid zur Rückforderung von ungerechtfertigter Akonto-Zahlung

27. Aug, 2013

Das Bundesgericht hatte sich darüber zu entscheiden, ob eine zu viel bezahlte Honorar-Akonto-Zahlung bei Schlecht- oder Nichterfüllung der Leistung wieder rück­forderbar ist.

Gemäss dem Entscheid sind zu viel geleistete Akonto-Zahlungen, die im Voraus bezahlt werden, wieder rückforderbar, sofern bei der Zahlung eine Abrechnung vorgesehen war. Dies gilt nicht wenn die Akonto-Rechnung als Saldorechnung („z.B. per Saldo aller Tätigkeiten bis ….“) bezahlt wurde.

Bsp: Ein Treuhänder verlangt vom Kunden eine Akonto-Zahlung für den Ab­schluss des Rechnungsjahres. Trotz mehrmaligen Mahnungen wurde der Ab­schluss nicht erbracht und muss schlussendlich von einem Dritten gemacht wer­den. Wurde die Akontozahlung als Anzahlung für eine spätere Abrechnung ge­leistet, hat der Kunde das Recht der Rückforderung. (Quelle: BGE 4A_89/2012 vom 17. Juli 2012)

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