Telefon+41 (0)44 811 00 90

Bussen auch für juristische Personen nicht abzugsfähig

26. Nov, 2016

Das Bundesgericht hat erneut entschieden, dass Bussen mit Strafcharakter gegen juristische Personen nicht als geschäftsmässig begründeten Aufwand ab­zugs­fähig sind.

Dies gilt auch für Bussen aus dem Ausland und Strassenverkehrsbussen. Der Ent­scheid stellt somit die juristische Person der natürlichen Person gleich, die Bussen auch nicht abziehen kann. (Quelle: BGE 2C_916/2014 vom 26.9.2016)

 

 

← zurück zur Übersicht