Coronavirus: Befristete Änderung der Verordnung über die elektronische Signatur
Der Bundesrat hat am 1. April 2020 eine befristete Änderung der Verordnung über die elektronische Signatur beschlossen. Sie sieht eine allgemeine Möglichkeit der Videoidentifikation bei der Ausstellung von Zertifikaten vor.
Bereits heute sind Videoidentifikationen erlaubt, jedoch nur im Finanzsektor. Neu kann die Videoidentifikation für alle Branchen für die Ausstellung von Zertifikaten angewendet werden. Diese Regelung ist auf sechs Monate befristet. Sollte die Lage sich vor Ablauf der Geltungsdauer von sechs Monaten entspannen, wird der Bundesrat die Bestimmung früher aufheben. Die betreffenden Zertifikate würden dann vorzeitig widerrufen. Sie könnten auf dem ordentlichen Weg verlängert oder ersetzt werden. Während der Gültigkeitsdauer gesetzte elektronische Signaturen bleiben hingegen unbefristet gültig.