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Coronavirus: Massnahmen gegen Konkurse werden nicht verlängert

19. Nov, 2020

Der Bundesrat hat die vorübergehenden Massnahmen zur Verhinderung von coronabedingten Konkursen nicht verlängert.

Mit der Covid-19-Verordnung Insolvenzrecht vom 16. April 2020 hatte der Bundesrat die Pflicht der Unternehmen zur Überschuldungsanzeige vorübergehend ausgesetzt. Die Massnahmen waren auf sechs Monate befristet und galten bis zum 19. Oktober 2020 und wurden nicht verlängert.

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