Darf Werbung lügen?
Gemäss dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb handelt unlauter, wer über seine Waren und Leistungen unrichtige oder irreführende Angaben macht.
Das Bundesgericht hatte einen Fall zu beurteilen, in dem es folgende „falsche“ Tatsachen akzeptierte:
- Die Verwendung des Wortes „perfekt“ für ein möglicherweise nicht perfekt funktionierendes Produkt.
- „Wir produzieren…“, obwohl das werbende Unternehmen gar nicht produziert. Das Bundesgericht argumentierte, dass es heute in der arbeitsteiligen Welt normal sei, dass ein Unternehmen seine Produkte von Schwester- oder Tochterunternehmen herstellen liesse. Für den Durchschnittskonsumenten spiele das keine Rolle.
Für das Bundesgericht gilt, dass „unrichtig nur sein kann, was auf seinen Wahrheitsgehalt hin überprüfbar ist.“ (Quelle: BGE 4A_300/2013)