Telefon+41 (0)44 811 00 90

Darf Werbung lügen?

10. Apr, 2015

Gemäss dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb handelt unlauter, wer über seine Waren und Leistungen unrichtige oder irreführende Angaben macht.

Das Bundesgericht hatte einen Fall zu beurteilen, in dem es folgende „falsche“ Tat­sachen akzeptierte:

  • Die Verwendung des Wortes „perfekt“ für ein möglicherweise nicht per­fekt funktionierendes Produkt.
  • „Wir produzieren…“, obwohl das werbende Unternehmen gar nicht pro­du­ziert. Das Bundesgericht argumentierte, dass es heute in der ar­beits­teili­gen Welt normal sei, dass ein Unternehmen seine Produkte von Schwester- oder Tochterunternehmen herstellen liesse. Für den Durch­schnitts­konsumenten spiele das keine Rolle.

Für das Bundesgericht gilt, dass „unrichtig nur sein kann, was auf seinen Wahrheitsgehalt hin überprüfbar ist.“ (Quelle: BGE 4A_300/2013)

← zurück zur Übersicht