Das Vorsorgereglement bestimmt das versicherte Einkommen
In einem aktuellen Fall hatte das Bundesgericht zu entscheiden, welche Einkommensbestandteile bei der beruflichen Vorsorge miteinbezogen werden.
Es ging um einen Fall, bei dem die Vorsorgeeinrichtung auf dem Vorsorgeausweis tiefere Beiträge auswies als auf dem individuellen AHV-Konto. Der Unterschied ergab sich aus den variablen Zahlungen wie Boni und Provisionen.
Die überobligatorische Vorsorge wird nach den Bestimmungen des Vorsorgereglements durchgeführt, wobei die Vorsorgeeinrichtung grossen Spielraum hat. Somit wird das versicherte Einkommen gemäss dem Vorsorgereglement bestimmt, wobei meistens von AHV-versicherten Einkommen ausgegangen wird. Falls bestimmte Einkommensbestandteile von der beruflichen Vorsorge ausgenommen werden, so muss das gemäss Bundesgericht nicht nur im Arbeitsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer festgehalten sein, sondern auch deutlich im Vorsorgereglement selber. (Quelle: BGE 9C_832/2013 vom 23.4.14)