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Das Vorsorgereglement bestimmt das versicherte Einkommen

14. Aug, 2014

In einem aktuellen Fall hatte das Bundesgericht zu entscheiden, welche Einkom­mens­­bestandteile bei der beruflichen Vorsorge miteinbezogen werden.

Es ging um einen Fall, bei dem die Vorsorgeeinrichtung auf dem Vorsorge­aus­weis tiefere Beiträge auswies als auf dem individuellen AHV-Konto. Der Unter­schied ergab sich aus den variablen Zahlungen wie Boni und Provisionen.

Die überobligatorische Vorsorge wird nach den Bestimmungen des Vorsorge­reg­le­­ments durchgeführt, wobei die Vorsorgeeinrichtung grossen Spielraum hat. Somit wird das versicherte Einkommen gemäss dem Vorsorgereglement be­stimmt, wobei meistens von AHV-versicherten Einkommen ausgegangen wird. Falls bestimmte Einkommensbestandteile von der beruflichen Vorsorge aus­ge­nommen werden, so muss das gemäss Bundesgericht nicht nur im Arbeitsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer festgehalten sein, sondern auch deutlich im Vorsorgereglement selber. (Quelle: BGE 9C_832/2013 vom 23.4.14)

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