Datenschutz bei austretenden Mitarbeitenden
Tritt ein Mitarbeitender aus dem Unternehmen aus, hat der Arbeitgeber die Pflicht, alle Daten seines ehemaligen Mitarbeitenden sofort zu löschen.
Davon ausgenommen sind Dokumente
- für Sozialversicherungen und Lohndeklarationen,
- die zur Erstellung von Zeugnissen und Referenzauskünften benötigt werden oder
- die zur Durchsetzung eines nachvertraglichen Konkurrenzverbotes oder anderer Rechte notwendig sind.
Für diese Dokumente gilt eine Löschfrist von 10 Jahren nach Austritt des Mitarbeitenden. Auch kann der Arbeitgeber Daten aufbewahren, wenn ein gerichtliches Verfahren läuft oder angedroht ist. Dies ist vor allem wichtig bei der 180-Tage-Frist für die gerichtliche Geltendmachung einer missbräuchlichen Kündigung, beginnend ab Ende des Arbeitsverhältnisses.
Der Mitarbeitenden muss seine privaten Daten wie private Routen im Navigationssystem, private Mails, private Daten auf dem Unternehmensserver usw. ebenfalls löschen.