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Der Verwaltungsrat haftet persönlich, wenn er aussichtslose Prozesse führt

30. Aug, 2015

Führt ein Unternehmen einen Prozess, dessen Ausgang von vornherein aus­sichts­los ist, hat er dafür persönlich zu haften.

Das Bundesgericht entschied, dass wenn der Verwaltungsrat keine aus­reichen­den Gründe zur Annahme hat, dass sein Standpunkt in der gerichtlichen Aus­ein­andersetzung obsiegen würde, ihm die Haftung obliegt. Auch falls die ge­richt­liche Auseinandersetzung nicht im Gesellschaftsinteresse liegt, haftet der Ver­wal­tungsrat für die Kosten des Verfahrens.

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