Deutsche Umsatzsteuer auf Firmenwagen bei Schweizer Unternehmen
Das Bundesministerium für Finanzen hat im Schreiben vom 12. September 2013 festgelegt, dass ausländische Unternehmen, die ihren in Deutschland ansässigen Mitarbeitern Firmenwagen für die private Nutzung zur Verfügung stellen, ab dem 30. Juni 2013 deutsche Umsatzsteuer auf dem entsprechenden geldwerten Vorteil aus der Überlassung dieser Firmenwagen zu zahlen haben.
Nach Ansicht des deutschen Finanzministeriums ist die Überlassung eines Firmenwagens an einen Angestellten für
– Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
– Privatfahrten
eine entgeltliche Vermietung eines Beförderungsmittels, die am Wohnort des Arbeitnehmers steuerpflichtig ist und daher der deutschen Umsatzsteuer unterliegt.
Die Besteuerung im Wohnsitzstaat des Arbeitnehmers führt zu Konsequenzen für die deutschen Grenzgänger und ihre schweizerischen Arbeitgeber, da sich aus dieser Situation eine Doppelbesteuerung ergibt, denn die schweizerische Mehrwertsteuer auf dem Privatanteil von 9.6% des Kaufpreises pro Jahr bleibt auf jeden Fall geschuldet.
Schweizerische Arbeitgeber müssen aufgrund dieses Entscheids ihre Firmenwagen für deutsche Arbeitnehmer in Deutschland für die Umsatzsteuer registrieren lassen.