Die elektronische Quellensteuerabrechnung ab 2014
Künftig können Arbeitgeber die Quellensteuerabrechnungen bei den Kantonen elektronisch einreichen. Dadurch wird die Abwicklung des Quellensteuerverfahrens sowohl für die Arbeitgeber als auch für die Steuerbehörden vereinfacht. Eine entsprechende Verordnungsänderung tritt auf Anfang 2014 in Kraft.
Mit Hilfe einer Lohnsoftware soll die elektronische Quellensteuerabrechnung möglich werden. Die elektronische Übermittlung ist aber für die Arbeitgebenden nicht zwingend; sie können weiterhin Papierformulare verwenden. Die medienbruchfreie Bearbeitung der relevanten Quellensteuerdaten soll die Effizienz fördern und die Fehlerquote, welche bei einer manuellen Bearbeitung der Daten generell höher ausfällt, senken. (Quelle: Eidg. Finanzdepartement)