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Die Fälligkeit ist der Zeitpunkt der Abzugsfähigkeit von Aus- und Weiterbildungen

12. Mai, 2020

Massgebend für den Zeitpunkt der Abzugsfähigkeit der berufsorientierten Aus- und Weiterbildungskosten ist die Fälligkeit der Rechnung des Bildungsinstituts bzw. die Zahlung und nicht der Kursbesuch.

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