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Die Versicherung muss beweisen, dass eine Doppelversicherung vorliegt

29. Mrz, 2017

In einer versicherungsrechtlichen Auseinandersetzung war umstritten, welche Partei den Beweis für das Vorliegen einer Doppelversicherung bringen muss. Das Bundesgericht hat entschieden, dass die Versicherung den Beweis dafür erbrin­gen muss. Denn die Einrede der Doppelversicherung befreit das Versiche­rungs-Unternehmen von Zahlungen und deshalb muss die Versicherung beweisen, dass dem Versicherten aus einem anderen Versicherungs­vertrag ein Anspruch auf Deckung seines Schadens zusteht.

Bei Doppelversicherung haftet jeder Versicherer für den Schaden in dem Verhältnis, in dem seine Versicherungssumme zum Gesamtbetrag der Ver­sicherungssummen steht. (Quelle: BGE 4A_333/2016 vom 18.8.2016)

 

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