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Dividendenbezug Kapitaleinlagereserve seit 1.1.2020

28. Feb, 2020

Das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) bringt Einschränkungen beim Kapitaleinlageprinzip mit sich. Börsenkotierte Schweizer Unter­nehmen können Reserven aus Kapitaleinlagereserven nur noch dann steuer­frei an Aktionäre zurückzahlen, wenn sie mindestens im gleichen Umfang steuer­bare Dividenden ausschütten.

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