Ehegatten sind einzeln im Steuerstrafverfahren verantwortlich
Kommt es in einem Fall von Steuerhinterziehung zu einem Strafverfahren, so kann nur die einzelne steuerpflichtige Person gebüsst werden, nicht die Ehegatten.
Dies hat zur Folge, dass eine Busse bei jedem Ehegatten individuell bemessen wird, je nach besonderen Umständen und der Schwere des Verschuldens. Steuerstrafverfahren sind höchstpersönlicher Natur und werden gegenüber jedem tatverdächtigen Ehegatten persönlich eröffnet.