Divisia Treuhand Alimente

Ehepartner optimal steuerlich begünstigen

Um den Ehepartner möglichst stark zu begünstigen, kann dies im Testament festgehalten werden. Dabei sind die Pflichtteile zu beachten:

  • Kinder haben Anspruch auf ein Viertel der Erbschaft.
  • Dem Ehepartner können höchstens drei Viertel zugewiesen werden.

Nur wenn die Kinder freiwillig auf ihren Pflichtteil verzichten, kann der gesamte Nachlass dem Ehepartner zugewiesen werden. Dieser Verzicht muss in einem Erbvertrag festgehalten werden, den alle Kinder und der Ehepartner unterschreiben.

Weitere Möglichkeiten:

  • Ein Ehevertrag, in dem sich die Ehepartner gegenseitig die gesamte Errungenschaft zuweisen (z. B. das gemeinsam aufgebaute Vermögen, oft auch das Eigenheim).
  • Wenn ein Ehepartner deutlich mehr eingebracht oder geerbt hat, kann ein Wechsel von Errungenschaftsbeteiligung zu Gütergemeinschaft sinnvoll sein.
  • Auch die Nutzniessung am Erbanteil der Kinder ist eine Option.

CHF 300’000 väterliche Zuwendung als Kredit verkauft

Wenn Geld innerhalb der Familie als Darlehen weitergegeben wird, muss es sich tatsächlich wie ein echtes Darlehen verhalten.

Das bedeutet:

Ein Darlehen muss eine echte Rückzahlungsverpflichtung enthalten: Wenn schon bei Vertragsabschluss klar ist, dass keine Rückzahlung verlangt wird, z. B. durch regelmässigen Schulderlass, dann handelt es sich nicht um ein Darlehen, sondern um eine Schenkung.

Der Vertrag muss wirtschaftlich Sinn ergeben: Ein «Darlehen», das über die Jahre automatisch gelöscht wird, ohne dass je eine Rückzahlung erwartet wird, gilt als Scheingeschäft und wird steuerlich wie eine Schenkung behandelt.

Schenkungen müssen, je nach Kanton, steuerlich deklariert werden: Wer versucht, eine Schenkung unter dem Deckmantel eines Darlehens zu gestalten, riskiert steuerliche Korrekturen und Nachsteuern, wie ein Vater erfahren hat. Er gewährte seiner Tochter ein «Darlehen» über 300’000 Franken, das laut Vertrag jedes Jahr um 50’000 Franken durch Erlass der Schuld verringert werden sollte. Mit anderen Worten: Die Tochter musste nie wirklich etwas zurückzahlen. Die Steuerbehörden und die Gerichte sahen darin kein echtes Darlehen, sondern eine getarnte Schenkung. (Quelle: BGE 9C_243/2024 vom 11.9.2025)