Wenn ein Vermieter eine ganze Liegenschaft sanieren will, kann er alle Mietverträge kündigen, auch die von Geschäftsmietern; eine sogenannte Sanierungskündigung. Das kann für den Geschäftsmieter einen Standortverlust bedeuten.
Mit einer Auszugsgarantie kann der Mieter versuchen, die Kündigung abzuwenden. Dabei sichert der Mieter dem Vermieter verbindlich zu, dass er für die Dauer der Sanierung auszieht und auf weitere Ansprüche verzichtet.
Wann wirkt die Auszugsgarantie?
- Sie muss vor der Kündigung abgegeben werden.
- Sie muss klar und verbindlich formuliert sein.
- Der Mieter muss das Mietobjekt tatsächlich für die Sanierung freigeben können.
- Das Mietobjekt muss nach der Sanierung weiter bestehen (kein Abriss oder radikale Umbauten).
Wichtig:
- Eine Auszugsgarantie nach der Kündigung hilft meist nicht mehr.
- Der Vermieter kann die Miete nach dem Wiedereinzug nur im gesetzlichen Rahmen erhöhen.
- Eine lange Vertragslaufzeit ist der beste Schutz.
Fazit: Eine Auszugsgarantie kann eine Sanierungskündigung verhindern, wenn sie rechtzeitig, klar und umsetzbar ist. Sie nützt aber nichts, wenn das Mietobjekt abgerissen oder grundlegend umgebaut wird.
