Telefon+41 (0)44 811 00 90

Einkommen aus Entschädigung für Photovoltaikanlage

22. Dez, 2020

Erhält ein Steuerpflichtiger Entschädigungen für den Strom aus seiner Photo­vol­taikanlage, so stellt dies Einkommen aus unbeweglichem Vermögen dar. Es spielt dabei keine Rolle, ob die steuerpflichtige Person vorher eine Subvention dafür erhalten hat. (Quelle: Kantonsgericht FR)

← zurück zur Übersicht