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Einlagen in den Erneuerungsfond sind steuerlich abzugsfähig

11. Jun, 2019

Besitzer von Stockwerkeigentum können die Einlagen in den Erneuerungsfond in Abzug bringen. Die Ausgaben, die bei Sanierungen oder Umbauten der Liegen­schaft später entstehen, können dann aber nicht mehr in der Steuer­erklärung ab­gezogen werden.

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