Einsatzpläne für Eltern müssen angepasst sein
Betreuen Mitarbeitende Kinder, so ist bei der Festsetzung der Arbeitszeit darauf Rücksicht zu nehmen. Kurzfristige Änderungen in der Pikettplanung sind für Mitarbeitende mit Familienpflichten nur dann zulässig, wenn keine andere Lösung für den Betrieb zumutbar ist.
Mitarbeitende mit Familienpflichten können verlangen, dass ihnen eine Mittagspause von wenigstens anderthalb Stunden gewährt wird um zu Hause für die Familie eine warme Mahlzeit vorzubereiten. Diese gewährte Zeit muss tatsächlich für diesen Zweck verwendet werden, andernfalls besteht kein Anspruch. Die Leistung von Überzeit dürfen sie ablehnen, wenn sie dadurch ihre Familienpflichten vernachlässigen würden.