Elektronische Form amtlicher Publikationen künftig massgebend
National- und Ständerat haben beschlossen, dass künftig nicht mehr die gedruckte Fassung von amtlichen Publikationen, sondern neu die elektronische Version rechtlich verbindlich sein soll. Damit werden die amtlichen Veröffentlichungen des Bundes angepasst.
Bis anhin war die gedruckte Form der Beschlüsse rechtsverbindlich. Nach Ansicht des Bundesrats und des Parlaments drängt sich aber der Wechsel auf, weil der Vorrang der gedruckten Publikationen die Gewohnheiten der meisten Benützer nicht mehr widerspiegelt. (Quelle: www.parlament.ch)