Telefon+41 (0)44 811 00 90

Entscheid des europäischen Gerichtshofs mit Auswirkungen auf Schweizer Unternehmen

7. Nov, 2015

Der EuGH-Entscheid vom 6.10.2015 hat Auswirkungen für den Datentransfer von Schweizer Unternehmen in die USA. Denn das Gericht hat entschieden, dass der Datenschutz in den USA nicht gleichgestellt ist wie in der EU und dass somit die Datenschutzrechte der EU-Bürger nicht mehr gewährleistet sind. Damit ist auch das Abkommen der Schweiz mit den USA nichtig.

Eine Auslagerung von Personendaten von Schweizern in die USA lässt sich des­halb nicht mehr über das Safe Harbour-Abkommen rechtfertigen und die Be­ru­fung von Schweizer Unternehmen auf das Register der angeschlossenen US-Un­ter­nehmen nützt nichts mehr.

Schweizer Unternehmen, die weiterhin ohne ausdrückliche Einverständnis­er­klä­rung Personendaten in die USA auslagern, verletzen ab sofort den Datenschutz.  (Quelle: Safe-Habour Entscheid des EuGH, 6.10.2015)

← zurück zur Übersicht