Entscheid des europäischen Gerichtshofs mit Auswirkungen auf Schweizer Unternehmen
Der EuGH-Entscheid vom 6.10.2015 hat Auswirkungen für den Datentransfer von Schweizer Unternehmen in die USA. Denn das Gericht hat entschieden, dass der Datenschutz in den USA nicht gleichgestellt ist wie in der EU und dass somit die Datenschutzrechte der EU-Bürger nicht mehr gewährleistet sind. Damit ist auch das Abkommen der Schweiz mit den USA nichtig.
Eine Auslagerung von Personendaten von Schweizern in die USA lässt sich deshalb nicht mehr über das Safe Harbour-Abkommen rechtfertigen und die Berufung von Schweizer Unternehmen auf das Register der angeschlossenen US-Unternehmen nützt nichts mehr.
Schweizer Unternehmen, die weiterhin ohne ausdrückliche Einverständniserklärung Personendaten in die USA auslagern, verletzen ab sofort den Datenschutz. (Quelle: Safe-Habour Entscheid des EuGH, 6.10.2015)