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Erbteilung: Das Los muss entscheiden

27. Dez, 2017

Zwei Geschwister erbten mehrere Liegenschaften. Sie konnten sich aber nicht einigen, wer welche Grundstücke erhält. Das Bezirksgericht in Chur ordnete des­halb die Versteigerung der Liegenschaften an. Dagegen wehrte sich die Schwester und gelangte ans Kantonsgericht Graubünden. Dieses teilte das Ver­mögen in gleich grosse Teile und sprach sie nach seinem Ermessen den Parteien zu. Das Bundesgericht entschied, dass das ein Richter nicht darf. Wenn sich die Parteien nicht einigen können, muss das Los entscheiden, wer welchen Teil erhält. (Quelle: BGE 5A_396/2015 vom 22. Juni 2016)

 

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