Telefon+41 (0)44 811 00 90

Erreichbarkeit der Mitarbeiter während der Ferien

19. Aug, 2013

In Zeiten von Smartphones ist es für Mitarbeiter einfach, ständig für den Arbeit­geber erreichbar zu sein, auch während der Ferien und der arbeitsfreien Zeit.

Doch die ständige Erreich- und Verfügbarkeit ist nicht mit dem Ferienbezug ver­einbar. Auszeiten, während derer vom Arbeitgeber eine ständige Erreichbarkeit erwartet wird, können nicht als Ferienbezug angerechnet werden. Dies gilt auch für Kader, denn das Ferienrecht kennt keine Ferien-Ausnahmeregelung für Kader, im Gegensatz zu der Überstundenregel.

Hält sich der Mitarbeiter aber ohne Aufforderung und aus freien Stücken auf dem Laufenden, so können die bezogenen Tage als Ferien gelten. Auch die Er­reich­barkeit für Notfälle kann während der Ferien  in einem bestimmten Mass er­war­tet werden. Nichtsdestotrotz muss es kein Mitarbeiter hinnehmen, dass er während der Ferien täglich seine Mails lesen und beantworten muss.

← zurück zur Übersicht