Erwerbstätige im Rentenalter müssen auch AHV zahlen
Auch Erwerbstätige im Rentenalter – das heisst Männer über 65 und Frauen über 64 Jahre – sind verpflichtet, AHV-Beiträge zu leisten.
Bei Unselbständigerwerbenden wird der Beitrag fällig, wenn der Freibetrag von Fr. 1’400.- im Monat überschritten wird.
Bei Selbstständigerwerbenden ist der Freibetrag bei Fr. 16’800.- im Jahr festgelegt. Die Beiträge betragen höchstens 9.7% des massgebenden Erwerbseinkommens abzüglich des Freibetrags. Selbständigerwerbende im Rentenalter, die keiner Ausgleichskasse angehören, müssen sich bei der AHV-Zweistelle am Ort des Betriebs oder bei der kantonalen Ausgleichskasse zu melden.