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Erwerbstätige im Rentenalter müssen auch AHV zahlen

22. Nov, 2013

Auch Erwerbstätige im Rentenalter – das heisst Männer über 65 und Frauen über 64 Jahre – sind verpflichtet, AHV-Beiträge zu leisten.

Bei Unselbständigerwerbenden wird der Beitrag fällig, wenn der Freibetrag von Fr. 1’400.- im Monat überschritten wird.

Bei Selbstständigerwerbenden ist der Freibetrag bei Fr. 16’800.- im Jahr festgelegt. Die Beiträge betragen höchstens 9.7% des massgebenden Er­werbs­einkommens abzüglich des Freibetrags. Selbständigerwerbende im Rentenalter, die keiner Ausgleichskasse angehören, müssen sich bei der AHV-Zweistelle am Ort des Betriebs oder bei der kantonalen Ausgleichskasse zu melden.

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