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EU verschärft die grenzüberschreitenden Regelungen zu Firmenfahrzeugen per 1. Mai 2015

5. Mai, 2015

Die EU hat die grenzüberschreitenden Regelungen für Firmenfahrzeuge konkretisiert und gleichzeitig auch verschärft. Die Neuregelung betrifft die bisher bereits problematische Situation, dass ein Arbeitnehmer mit Wohnsitz in der EU mit einem in der Schweiz zu­ge­las­senen Fahrzeug seines Schweizer Arbeitgebers in die EU einreisen will.

Die zollfreie vorübergehende Einfuhr in die EU eines in der Schweiz auf ein Unter­­nehmen zu­gelassenes Fahrzeug durch einen bei diesem angestellten Fahrer mit Wohnsitz in der EU ist nur noch möglich für:

  • Fahrten zwischen dem Wohnsitz in der EU und dem Arbeitsplatz in der Schweiz
  • Die Ausführung einer im Arbeitsvertrag vorgesehenen Aufgabe

Es bleibt dabei, dass ein Anstellungsverhältnis notwendig ist. Firmen­eigen­tümer sind von der Zollbefreiungsmöglichkeit ausgeschlossen.

Ausgeschlossen von der zollfreien Einfuhr sind zukünftig aber auch alle nicht dienstlich veranlasste Fahrten. Im Arbeitsvertrag sollten möglichst alle Auf­gaben, die eine grenz­über­schrei­tende Fahrt in die EU erfordern könnten, auf­ge­führt sein. Eine Kopie des Arbeits­vertrages sollte stets mitgeführt werden.

Die Verordnung trat bereits Anfang März in Kraft. Den Mitgliedstaaten wird eine Frist bis zum 1. Mai 2015 zur Umsetzung eingeräumt. Sie gilt daher erst ab diesem Datum. (Quelle: VO (EU) 2015/234 vom 13.2.2015)

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