Facebook gilt als öffentlich
Das Obergericht des Kantons Zürich verurteilte einen Angeklagten wegen versuchter Schreckung der Bevölkerung. Der Tatbestand setzt voraus, dass die Androhung der Gefahr öffentlich ist. Der Angeklagte argumentierte, die Äusserungen auf seinem Facebook-Profil seien privat. Das Obergericht beurteilte das anders. Privat sind Äusserungen im Familien- oder Freundeskreis oder in einem anderen, durch persönliche Beziehungen oder besonderes Vertrauen geprägten Umfeld. Das war bei diesem Facebook-Account mit 290 Facebook-Freunden nicht mehr der Fall.
Dieses Urteil ist auch in Hinblick auf andere Äusserungen zu berücksichtigen, sei es von einem privaten oder geschäftlichen Profil aus.