Ferien verfallen erst nach fünf Jahren
Grundsätzlich sind Ferien im Verlauf des Jahres zu beziehen, in dem sie anfallen. Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass die Mitarbeiter ihre Ferien beziehen, er kann auch den Zeitpunkt bestimmen. In Ausnahmefällen können die Ferien auf das nächste Jahr übertragen werden, aber streichen kann sie der Arbeitgeber nicht.
Der Ferienanspruch von Mitarbeitern verjährt erst mit Ablauf von fünf Jahren – wie alle Forderungen aus einem Arbeitsvertrag. Bei jedem Ferienbezug werden zuerst die ältesten Guthaben getilgt.