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Ferienlohn korrekt auszahlen

6. Sep, 2013

Bei festangestellten Mitarbeitern ist es klar, dass die Lohnzahlung bei der Ferien­zeit weiterläuft. Auch wenn der Mitarbeiter «alte» Ferien bezieht, erhält er den aktuellen Lohn während dieser Zeit.

Für Teilzeitmitarbeiter gilt der gleiche Grundsatz, nämlich dass er bezüglich seines Lohnes gleichgestellt sein muss, wie wenn er gearbeitet hätte. Darum sind auch während der Ferien variable Lohnanteile wie mögliche Provisionen oder Um­satzanteile auszuzahlen. Auch feste Zulangen wie Teuerungs- oder Schicht-, Nacht-, Wochenende- oder Feiertagszulagen sind in den Ferienlohn einzu­rech­nen, sofern sie regelmässig und während einer Dauer bezahlt wurden.

Nicht einzurechnen in den Ferienlohn ist der 13. Monatslohn oder eine Gra­ti­fi­kation, dafür werden diese auch nicht um die Feriendauer gekürzt. Zu­sätzlich zu be­zahlen ist ein Anteil des 13. Monatslohns oder ein Bonus mit Lohncharakter hin­gegen dann, wenn der aufgelaufene Feriensaldo am Ende der Anstellung ausbezahlt wird.

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