Ferienlohn korrekt auszahlen
Bei festangestellten Mitarbeitern ist es klar, dass die Lohnzahlung bei der Ferienzeit weiterläuft. Auch wenn der Mitarbeiter «alte» Ferien bezieht, erhält er den aktuellen Lohn während dieser Zeit.
Für Teilzeitmitarbeiter gilt der gleiche Grundsatz, nämlich dass er bezüglich seines Lohnes gleichgestellt sein muss, wie wenn er gearbeitet hätte. Darum sind auch während der Ferien variable Lohnanteile wie mögliche Provisionen oder Umsatzanteile auszuzahlen. Auch feste Zulangen wie Teuerungs- oder Schicht-, Nacht-, Wochenende- oder Feiertagszulagen sind in den Ferienlohn einzurechnen, sofern sie regelmässig und während einer Dauer bezahlt wurden.
Nicht einzurechnen in den Ferienlohn ist der 13. Monatslohn oder eine Gratifikation, dafür werden diese auch nicht um die Feriendauer gekürzt. Zusätzlich zu bezahlen ist ein Anteil des 13. Monatslohns oder ein Bonus mit Lohncharakter hingegen dann, wenn der aufgelaufene Feriensaldo am Ende der Anstellung ausbezahlt wird.