Fristlose Kündigung wegen Besuch von Porno-Sites rechtmässig
Das Bundesgericht hat entscheiden, dass die fristlose Kündigung eines SBB Angestellten auch nach 22 Jahren untadeliger Arbeit gerechtfertigt ist. Der Mitarbeiter surfte während 17 Arbeitstagen mehr als 80 Stunden auf Porno-Seiten, zT. mit strafrechtsrelevanten Inhalten. (Quelle: BGE 8C_79/2016)